Zum Funken gehören zwei Dinge: ein Zeugnis, das dir die Sprache erlaubt, und ein Gerät, das das heutige Kanalraster kann. Beides ist schnell erklärt – und beides ist Voraussetzung dafür, das Gerät überhaupt einzuschalten.
Das Zeugnis

Die Bundesnetzagentur stellt die Flugfunkzeugnisse aus. Für den Sichtflug sind zwei davon relevant: Das BZF II erlaubt den Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands. Das BZF I kommt Englisch dazu – und damit alles, was jenseits der Grenze liegt. Daneben gibt es das englischsprachige BZF E sowie das AZF, das zusätzlich den Instrumentenflug abdeckt.
Für einen Flug ins Alpenvorland reicht das BZF II. Wer nach Österreich, Italien oder in die Schweiz fliegen will, kommt am BZF I nicht vorbei – und wer es einmal hat, muss sich die Frage nie wieder stellen.
Das Kanalraster
Der VHF-Flugfunk arbeitet heute im 8,33-kHz-Raster. Der Grund ist banal: Der Funkbereich war voll, und ein feineres Raster schafft dreimal so viele Kanäle. Für uns heißt das, dass das Funkgerät 8,33-fähig sein muss – ältere Geräte mit reinem 25-kHz-Raster erreichen einen Teil der Stellen schlicht nicht mehr.
Die Zahlen, die dabei entstehen, sehen ungewohnt aus. 118.005 ist kein Frequenzwert, sondern eine Kanalbezeichnung. Gesprochen wird sie, wie sie dasteht: eins eins acht Komma null null fünf. Wer versucht, daraus eine Frequenz zu rechnen, verrennt sich.
Was das praktisch bedeutet
- Ohne gültiges Zeugnis kein Funk. Auch nicht „nur kurz melden“ und auch nicht in der Platzrunde.
- Das BZF I lohnt sich früher, als man denkt. Der Aufwand ist überschaubar, und die Alpenländer beginnen eine Flugstunde südlich.
- Vor dem Kauf eines gebrauchten Funkgeräts auf 8,33 kHz achten. Ein 25-kHz-Gerät ist heute Elektroschrott mit Frontplatte.
- Kanalbezeichnungen ablesen, nicht umrechnen. Was auf der Karte steht, wird eingetippt und vorgelesen.
Zum Merken
Das Zeugnis regelt die Sprache, das Gerät den Kanal. Fehlt eines von beidem, bleibt das Mikrofon liegen.