An Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste heißt die Bodenfunkstelle seit 2023 „Radio“ und nicht mehr „Info“. Der Namenswechsel ist die kleinere Neuigkeit. Die größere steht in den Richtlinien vom 9. Oktober 2024: Sie sagen, wie wenig eine solche Stelle sagen darf.
Das Rufzeichen verrät die Befugnis

- RADIO – Flugplatz ohne Flugverkehrsdienste. Darf informieren, mehr nicht.
- INFORMATION – AFIS-Plätze und der Fluginformationsdienst. Darf beraten und Verkehr melden.
- TURM oder TOWER – Flugverkehrskontrolle. Darf anweisen und freigeben.
In älteren Unterlagen und im täglichen Sprachgebrauch hält sich „Info“ hartnäckig. Falsch verstanden wird man deswegen nicht – aber wer die Unterschiede kennt, weiß, was er von der Gegenstelle erwarten darf.
Was „Radio“ nicht sagen darf
Eine Radio-Stelle darf keine Anweisungen geben und keine Angaben machen, auf die man ein Verfahren stützen könnte. Ausdrücklich ausgeschlossen sind QNH, konkrete Windangaben nach Richtung und Stärke, Transpondercodes, Verkehrsinformationen mit Position und Höhe sowie natürlich Freigaben.
Zulässig und empfohlen sind allgemeine Hinweise: Segelflugbetrieb, Vogelschwärme, örtliche Wettererscheinungen wie Gewitter oder Hagel, die vorherrschende Landerichtung. Wer nach dem QNH fragt und keine Antwort bekommt, erlebt keinen unwilligen Flugleiter, sondern eine korrekt arbeitende Bodenfunkstelle.
Wenn niemand da ist
Ist die Bodenfunkstelle unbesetzt, werden die Meldungen trotzdem abgesetzt – blind, auf der Platzfrequenz, ohne Antwort zu erwarten. Sie richten sich an alle, die mithören. Das ersetzt keinen Flugleiter, aber es ersetzt das Schweigen, und an einem Platz mit Segelflug- und Schleppbetrieb ist das der Unterschied.
Was das für einen Flugtag bedeutet
- Das QNH selbst besorgen, aus dem Briefing oder von einem benachbarten Platz. Die Radio-Stelle darf es nicht geben.
- Die Landerichtung selbst prüfen. Der Windsack ist die Quelle, nicht die Frequenz.
- Blindmeldungen ernst nehmen – die eigenen wie die der anderen. Sie sind an einem unbesetzten Platz die einzige Verkehrsinformation, die es gibt.
- Auch mit Antwort weiter selbst schauen. Eine Radio-Stelle sieht nicht alles und darf nicht staffeln.
Grundlage: NfL 2023-1-2726 (Sprechfunkverfahren) und die Richtlinien für den Sprechfunk an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste vom 9. Oktober 2024, NfL 2024-1-3240. Die dort abgedruckten Sprechgruppen sind Empfehlungen, keine Vorschrift.
Zum Merken
„Radio“ darf dir helfen, aber nichts zusagen. Höhe, Wind und Landerichtung bleiben deine Verantwortung – auch wenn jemand am Mikrofon sitzt.