Ein Notsender ist das einzige Gerät an Bord, das erst dann arbeitet, wenn alles andere vorbei ist. Ob er hilft, entscheidet sich nicht im Absturz, sondern vorher — bei der Registrierung und beim Blick auf die Batteriefrist.

Weg eines 406-MHz-Alarms vom Notsender über den Satelliten zur Rettungsleitstelle

Stand: September 2026. Grundlage sind die Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes zu ELT. Was für dein Flugzeug gilt, hängt von Zulassung und Betriebsart ab; im Zweifel fragst du deinen Prüfer, nicht diese Seite.

406 und 121,5 gehören zusammen

Ein heutiger Notsender sendet auf beiden Frequenzen gleichzeitig. Auf 406 Megahertz geht das digitale Signal mit Kennung an die Satelliten, auf 121,5 ein analoger Ton, mit dem Suchmannschaften vor Ort peilen. Geräte, die nur eine der beiden Frequenzen nutzen, sind nicht mehr zulässig — der reine 121,5er wird von keinem Satelliten mehr gehört.

Registrierung: der Schritt, der zählt

Die Kennung, die dein ELT aussendet, ist zunächst nur eine Nummer. Erst die Registrierung verbindet sie mit Halter, Muster und Telefonnummer. In Deutschland erfolgt sie bei der Verkehrszulassung des Luftfahrt-Bundesamtes; eine Eintragung allein bei internationalen Datenbanken genügt nicht.

Praktisch heißt das: Die Rettungsleitstelle ruft zuerst die hinterlegte Nummer an. Ist sie falsch oder veraltet, beginnt die Suche mit der Frage, wem dieses Signal überhaupt gehört. Nach Halterwechsel, neuer Telefonnummer oder Gerätetausch gehört die Eintragung deshalb aktualisiert.

ELT oder PLB

Das PLB ist das Handgerät. Für nichtgewerbliche Flüge ist es als Alternative zulässig, aber unter einer Bedingung, die gern überlesen wird: Es muss am Körper getragen werden. In der Gepäcktasche hinter dem Sitz nützt es nichts, wenn man an das Gepäck nicht mehr herankommt.

Der Unterschied im Ernstfall: Das eingebaute ELT löst bei Verzögerung selbsttätig aus, das PLB muss jemand einschalten. Beides hat seine Berechtigung — die ehrliche Frage ist, ob man im Zweifel dazu noch in der Lage wäre.

Die Batteriefrist

Auf jedem Notsender steht ein Datum. Danach ist der Betrieb nicht mehr zulässig, unabhängig davon, wie gut das Gerät aussieht oder ob es beim Test noch sendet. Das gehört in dieselbe Liste wie Nachprüfung und Packfrist des Rettungsgeräts, nicht in die Kategorie „fällt schon auf".

Im Ausland

Österreich verlangt in seiner Mitführliste für Ultraleichte ausdrücklich ein ELT oder PLB. Für Italien gilt das über die Ausrüstungsanforderungen der fortgeschrittenen Kategorie. Wer grenzüberschreitend unterwegs ist, hat das Thema damit ohnehin auf der Liste — die Einzelheiten stehen auf den Länderseiten unter Luftraum und Funk.

Was das für einen Flugtag bedeutet

  • Registrierung aktuell halten, besonders nach Halterwechsel oder neuer Telefonnummer.
  • PLB an den Körper, nicht in die Tasche.
  • Batteriedatum notieren, zusammen mit Nachprüfung und Packfrist.
  • Nach harter Landung prüfen, ob der Sender ausgelöst hat — ein unbemerkter Alarm bindet Rettungskräfte.
  • Vor dem Auslandsflug die Mitführliste des Ziellandes durchgehen.

Zum Merken

Der Sender findet dich nicht. Er sagt anderen, wo sie suchen sollen — und wer du bist, steht nur im Register.